Tourgold ist kein Reiseveranstalter!

Tourgold ist kein Reiseveranstalter! Wir führen keine Reisen durch.
Tourgold ist eine Testseite zur Demonstration von Online-Marketing und Online-Buchungstechnik für Touristikunternehmen.
Erstellt von der Deitron Digitalagentur GmbH, Ulm - www.deitron.de.

AGB

 

Allgemeine Reisebedingungen für ab dem 15.05.2021 abgeschlossene Reiseverträge. Diese AGB entsprechend den Vorgaben der §§ 651a-y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.

 

1.     Angebot und Annahme – Abschluss des Reisevertrages

1.1. Reiseanmeldungen können im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet, App, Telemedien), oder per E-Mail, telefonisch, mündlich, schriftlich, per SMS oder WhatsApp erfolgen.

1.1.1.   Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet, App, Telemedien)
1.1.1.1.    Die bei der Buchung auf elektronischem Weg angebotene Vertragssprache ist Deutsch.
1.1.1.2.    Während der elektronischen Buchung wird dem Kunden der Ablauf innerhalb der jeweiligen Anwendung der Tourgold GmbH erläutert.
1.1.1.3.    Über eine Speicherung des Vertragstextes wird der Kunde informiert, sowie über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes.
1.1.1.4.    Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr sind ausschließlich unter Angabe einer gültigen E-Mailadresse des buchenden Kunden möglich.
1.1.1.5.    Korrekturen oder Zurücksetzung sind während des Buchungsprozesses jederzeit möglich. Entsprechende Optionen werden zur Verfügung gestellt, und deren Funktion wird erläutert. Durch Schließen des Browserfensters wird die Buchung abgebrochen.
1.1.1.6.    Durch die Betätigung der Schaltfläche (Button) „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde der Tourgold GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dies ist nur möglich, nachdem der Kunde bestätigt, die AGB, sowie das Formblatt für Pauschalreisen, die Informationen bezüglich des Sicherungsscheins und die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert zu haben.
1.1.1.7.    Der Eingang der Reiseanmeldung wird dem Kunden unverzüglich auf dem elektronischen Weg (z.B. E-Mail) bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt keinen Anspruch des Kunden auf ein Zustandekommen des Reisevertrages dar. Die Tourgold GmbH kann frei entscheiden, das Angebot anzunehmen oder nicht.
1.1.1.8.    Der Vertrag kommt erst durch die Zustellung der Buchungsbestätigung der Tourgold GmbH an den Kunden zustande. Die Buchungsbestätigung kann elektronisch, per E-Mail, SMS oder Whatsapp erfolgen.
1.1.1.9.    Erhält der Kunde direkt nach Bestätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ eine Buchungsbestätigung, so kommt Reisevertrag zwischen dem Kunden und der Tourgold GmbH mit der Zustellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande. Dem Kunden wird eine Speicherung der Buchungsbestätigung zum Ausdruck, oder auf einem dauerhaften Datenträger, angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist nicht von einer Speicherung oder einem Ausdruck seitens des Kunden abhängig. Im Falle einer direkten Buchungsbestätigung bedarf es keiner Eingangsbestätigung gemäß Punkt 1.1.1.7 oben.
1.1.1.10.    Nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs.7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) besteht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz (online, telefonisch, E-Mail, SMS, Telemedien, Fax, Briefe) abgeschlossenen wurden nach § 651a und 651c BGB kein Widerrufsrecht. Es greifen lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere gemäß § 651h BGB (siehe Punkt 6 dieser AGB).

1.1.2. Schriftliche Buchungen (Brief), Buchungen in Textform (E-Mail, SMS, Whatsapp), mündliche und telefonische Buchungen
1.1.2.1.    Schriftliche, mündliche und telefonische Reiseanmeldungen, sowie Buchungen in Textform, stellen ein für den Kunden verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar. Durch Leistung der Anzahlung, oder bei kurzfristigen Buchungen der Gesamtzahlung, erklärt der Kunde die AGB, sowie das Formblatt für Pauschalreisen, die Informationen bezüglich des Sicherungsscheins und die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert zu haben, die unter www.tourgold.de/datenschutz/ einsehbar sind.
1.1.2.2.    Die Buchungsbestätigung kann auf Papier oder per E-Mail zugestellt werden, mit der Möglichkeit einer Speicherung in unveränderbarer Form. Mit der Zustellung der Buchungsbestätigung der Tourgold GmbH an den Kunden kommt der Reisevertrag zustande.
1.1.2.3.    Findet der Vertragsabschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien statt, hat der Kunde nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB Anspruch auf eine Buchungsbestätigung in Papierform. Wenn der Reisende zustimmt, kann für die Buchungsbestätigung auch ein anderer dauerhafter Datenträger (E-Mail) verwendet werden.

1.1.3.    Grundlagen für alle Buchungen
1.1.3.1.    Grundlage des Reisevertrages zwischen dem Kunden und der Tourgold GmbH ist die Reiseausschreibung und die jeweils ergänzenden Informationen, die unter www.tourgold.de einsehbar sind, sowie die Inhalte der Buchungsbestätigung.
1.1.3.2.    Die von der Tourgold GmbH vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten Informationen über den Reisepreis, sowie inkludierte Reiseleistungen, zusätzliche Kosten, Mindestteilnehmerzahl, Zahlungsbedingungen und Stornierungsrichtlinien (gemäß Artikel 250 § 3 Ziffer 1, 3-5, 7 EGBGB) sind Bestandteil des Reisevertrags. Abweichungen sind nur dann möglich, wenn dies vor Vertragsabschluss schriftlich oder in Textform zwischen dem Kunden und der Tourgold GmbH vereinbart wurde.
1.1.3.3.    Bestätigt die Tourgold GmbH ein vom Kunden vorliegendes Angebot mit einem anderen Inhalt als vom Kunden gebucht, so kommt ein neues Angebot zustande. Der Kunde wird auf diese Änderungen ausdrücklich hingewiesen. Die Tourgold GmbH ist an dieses neue Angebot für 3 Werktage gebunden. Innerhalb dieser 3 Werktage kann der Kunde durch eine Anzahlung oder ein ausdrückliche Erklärung das neue Angebot annehmen. Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Angebot als abgelehnt.
1.1.3.4.    Für alle Reisen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren für alle Teilnehmer. Ab 16 Jahren ist eine Buchung möglich, sofern die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt. Unter 16jährige können ausschließlich in Begleitung der Eltern teilnehmen, oder in Begleitung eines erwachsenen Teilnehmers, sofern die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.


2.     Zahlung

2.1.  Das Fordern und Annehmen von Anzahlungen oder Restzahlungen ist nach Abschluss des Reisevertrages nur zulässig, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, und der Sicherungsschein an den Kunden übermittelt wurde. Sicherungsscheine können dem Kunden per Brief, oder auf elektronischem Weg (E-Mail) zugestellt werden. Bei Übergabe des Sicherungsscheines werden dem Kunden der Name und die Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers von der Tourgold GmbH übergeben.
2.2.  Anzahlung: Nach Abschluss des Reisevertrages und nach Übergabe des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Tourgold GmbH schriftlich getroffen wurde. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen ab Buchung zu leisten.
2.3.  Restzahlung: Die Restzahlung ist 29 Tage vor Reisebeginn zu leisten, sofern die Reise nicht mehr aus einem in Punkt 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.4.  Beim Abschluss von Reiseverträgen, die kürzer als 29 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis direkt nach Übergabe des Sicherungsscheins zu leisten.
2.5.  Zahlungen an die Tourgold GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, per Überweisung zu leisten. Eventuelle Gebühren für Banküberweisungen (z.B. bei Auslandsüberweisungen) gehen zu Lasten des Kunden.
2.6.  Sollte der Kunde die fällige Anzahlung oder Restzahlung nicht leisten, kann die Tourgold GmbH nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurücktreten. Sofern nicht anders angegeben, beträgt diese Frist 5 Werktage ab Zustellung der Mahnung an den Kunden. Falls die Tourgold GmbH ihre Informationspflicht erfüllt hat und zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen in der Lage und bereit ist, so greifen die Stornierungsrichtlinien wie unter Punkt 6 dieser AGB.

 

3.     Leistung, Pflichten Leistungsänderungen

3.1.  Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Internetseite der Tourgold GmbH (www.tourgold.de) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
3.2.  Angaben zu den Reiseleistungen, die nicht von der Tourgold GmbH herausgegeben werden, z.B. auf Hotel-Webseiten oder bei Reisevermittlern, sind für die Tourgold GmbH nicht verbindlich. Dies gilt für alle Abweichungen gegenüber der Leistungsbeschreibung der Tourgold GmbH.
3.3.  Die Tourgold GmbH hat die Informationspflicht vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise relevant ist, nach § 651 Abs. 1 BGB zu erbringen. Dies gilt insbesondere für die wesentlichen Eigenschaften der Reise, Reisepreis, Zahlungsmodalitäten, Stornierungsbedingungen, Mindestteilnehmerzahl und Formblatt für Pauschalreisen.
3.4.  Nach Erbringung der Restzahlung sind eventuell nötige Reiseunterlagen (Hotelgutscheine, Bahntickets, Bustickets) dem Kunden zu übergeben. Dies kann in elektronischer Form (E-Mail) oder auf dem Postweg geschehen.


3.5.   Leistungsänderungen
3.5.1.   Unerhebliche Änderungen wesentlicher vertraglich vereinbarter Reiseleistungen, die nach Abschluss des Reisevertrages, und vor Antritt der Reise notwendig werden, um die Reise durchzuführen, und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind einseitig seitens der Tourgold GmbH möglich, soweit sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3.5.2.   Über unerhebliche Leistungsänderungen setzt die Tourgold GmbH den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail, WhatsApp, SMS oder Sprachnachricht) in Kenntnis. Dies geschieht verständlich, klar und in hervorgehobener Weise.
3.5.3.   Erhebliche Änderungen gegenüber des vereinbarten Inhalts des Reisevertrages sind nicht einseitig möglich, und nur unter den Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig. Die Tourgold GmbH hat den Kunden ausdrücklich und in klarer, hervorgehobener Weise per E-Mail, SMS, WhatsApp, Sprachnachricht oder in Papierform unverzüglich über erhebliche Änderungen zu unterrichten. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb einer von der Tourgold GmbH zusammen mit der Änderungsinformation zugestellten Frist, die Änderung anzunehmen, eine gegebenenfalls angebotene Ersatzreise anzunehmen, oder kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten. Soweit nichts anderes vereinbart, beträgt die Frist 5 Werktage ab Zustellung.
3.5.4.   Nimmt der Kunde ein Angebot zur Änderung oder einer Ersatzreise an, so hat er einen Anspruch auf Minderung, falls die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. (§651m Abs. 1 BGB)
3.5.5.   Ergeben sich für die Tourgold GmbH aufgrund einer Änderung geringere Kosten, so ist dem Kunden die Differenz zu erstatten. (§651m Abs. 2 BGB)
3.5.6.   Die Rechte des Kunden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.

3.6.  Vermittelte Leistungen
3.6.1.   Bei in der Reiseausschreibung eindeutig gekennzeichneten Zusatzleistungen durch Fremdanbieter (Eintrittstickets, Theater, Veranstaltungen, etc.) ist die Tourgold GmbH nicht Veranstalter, sondern nur Vermittler nach § 651v BGB. Dies gilt auch für Zusatzleistungen, die vom Kunden erst nach Beginn der Reise ausgewählt werden.
3.6.2.   Die Tourgold GmbH haftet ausschließlich für die Vermittlung inklusive zu vertretender Buchungsfehler, jedoch nicht für die vermittelte Zusatzleistung selbst. (§§ 675, 631 BGB)

 

4.     Preisänderungen

4.1.1.   Gemäß § 651f Abs. 1 BGB sind einseitige Preiserhöhungen bis zu 8% des Reisepreises nur unter den folgenden Umständen möglich: Höhere Kosten für Treibstoff oder Steuern, sowie veränderte Gebühren, Abgaben und Wechselkurse, etc.. Preiserhöhungen sind nur wirksam, sofern sie bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn klar und verständlich per E-Mail, SMS, WhatsApp, Sprachnachricht oder in Papierform beim Kunden eingehen.
4.1.2.   Bei reiseplatzbezogenen Preiserhöhungen ist die Tourgold GmbH berechtigt, den Differenzbetrag vom Kunden zu verlangen.
4.1.3.   Gesamtpreisbezogene Preiserhöhungen (z.B. gecharterter Bus) werden entsprechend der Anzahl der Reisenden aufgeteilt und der Reisepreis wird anteilig pro Person erhöht.
4.1.4.   Im Falle von Preissenkungen in den unter 4.1.1. genannten Fällen ist der Kunde berechtigt, von der Tourgold GmbH eine entsprechende Reisepreisminderung zu verlangen. Eventuell entstehende Verwaltungskosten darf die Tourgold GmbH von dem zu erstattenden Betrag abziehen. Welche Verwaltungskosten entstanden sind, ist auf Verlangen des Kunden von der Tourgold GmbH nachzuweisen.
4.1.5.   Preiserhöhungen über 8% sind nicht einseitig zulässig. Nach § 651g BGB hat die Tourgold GmbH dem Kunden eine über 8% hinausgehende Preiserhöhung anzubieten, die der Kunde innerhalb einer der Tourgold GmbH bestimmten Frist annehmen oder ablehnen kann. Im Falle einer Ablehnung tritt der Kunde kostenfrei vom Reisevertrag zurück. Auch möglicherweise unterbreitete Ersatzangebote kann der Kunde annehmen. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Frist 5 Werktage ab Zustellung der Information beim Kunden.

 

5.   Umbuchungen und Ersatzteilnehmer

5.1.   Grundsätzlich besteht für den Kunden nach Abschluss des Reisevertrages kein Anspruch auf eine Umbuchung jeglicher Art. Sollte jedoch die Tourgold GmbH keine, falsche oder unzureichende vorvertraglichen Informationen an den Kunden gegeben haben, die eine Umbuchung nötig machen, so ist diese kostenfrei möglich.
5.2.   Wird auf Wunsch des Kunden, sofern verfügbar und bis maximal 30 Tage vor Reisebeginn, dennoch eine Umbuchung vorgenommen, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro pro Person erhoben. Der Nachweis einer wesentlich niedrigeren, der Tourgold GmbH zustehenden, Bearbeitungsgebühr bleibt dem Kunden unbenommen.
5.3.   Durch die Umbuchung anfallende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
5.4.   Umbuchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn, können, wenn überhaupt verfügbar, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den in Punkt 6 dieser AGB genannten Stornierungsbedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Für nur geringe Kosten verursachende Umbuchungswünsche gilt dies nicht.
5.5.   Ersatzteilnehmer: Der Kunde kann bis 10 Tage vor Reisebeginn per E-Mail oder Brief erklären, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Die Tourgold GmbH kann dem Eintritt dieses Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser die gesetzlichen Vorschriften, oder die vertraglichen Reiseerfordernisse (z.B. Mindestalter, körperliche Eignung, Gesundheitszustand, Impfungen, Reisedokumente, etc.) nicht erfüllt.
5.6.   Der ursprüngliche Vertragspartner und der Ersatzteilnehmer haften der Tourgold GmbH gegenüber gesamtschuldnerisch. Dies gilt sowohl für den Reisepreis, als auch für gegebenenfalls anfallende Mehrkosten. Mehrkosten dürfen von der Tourgold GmbH nur eingefordert werden, soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Der Nachweis mit dem Eintritt des Ersatzteilnehmers nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.

 

6.     Stornierung - Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn

6.1.   Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich (Brief) oder in Textform (E-Mail) zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Tourgold GmbH, bzw. beim Reisevermittler.
6.2.   Sofern der Kunde von der Reise zurücktritt, oder wenn er die Reise nicht antritt, verliert die Tourgold GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Die Tourgold GmbH kann jedoch eine angemessene Entschädigung nach Punkt 6.3 dieser AGB verlangen, sofern der Rücktritt nicht von der Tourgold GmbH zu vertreten ist, ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, oder außergewöhnliche Umstände im Reiseziel eine Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen (Siehe Punkt 8 dieser AGB).
6.3.   Unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung des Kunden, und dem Beginn der gebuchten Reise, hat die Tourgold GmbH folgende angemessene Rücktrittsgebühren vom Gesamtpreis festgelegt:

Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn: 20%
Ab dem 44. Tag vor Reisebeginn: 40%
Ab dem 29. Tag vor Reisebeginn: 50%
Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 60%
Ab dem 7. Tag vor Reisebeginn: 70%
Ab einem Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90%

Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung wurden in diesen Rücktrittsgebühren berücksichtigt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6.4.   Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass in dem Zusammenhang mit seinem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.
6.5.   Die Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich der Kunde nicht rechtzeitig zu den in den Reiseunterlagen bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abfahrtsort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht von der Tourgold GmbH zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente nicht angetreten wird (siehe auch Punkt 11 dieser AGB).
6.6.   Die Tourgold GmbH behält es sich vor, in Einzelfällen höhere Entschädigung zu fordern, als die in Punkt 6.3 dieser AGB genannten. In diesem Fall ist die Tourgold GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und unter Berücksichtigung einer möglichen anderen Verwendung der Leistung und möglichen Ersparnissen zu belegen.
6.7.   Nach dem Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag ist die Tourgold GmbH verpflichtet, den geleisteten Reisepreis, abzüglich der Rücktrittsgebühren, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rücktrittserklärung dem Kunden zurückzuerstatten.
6.8.   Das Recht des Kunden, dass an seiner statt einen Ersatzteilnehmer in den Reisevertrag eintritt, bleibt hiervon unberührt (siehe Punkt 5.5 und 5.6 dieser AGB).

 

7.     Reiseantritt, Reiseabbruch und nicht in Anspruch genommene Leistungen

7.1.   Sollten der Tourgold GmbH durch ein Zuspätkommen des Kunden erhebliche Mehrkosten entstehen, so behält sich die Tourgold GmbH vor, diese Mehrkosten beim Kunden einzufordern. Dies gilt sowohl für den Reiseantritt, als auch für Leistungen oder Zusatzleistungen vor Ort oder die Rückreise.
7.2.   Wird eine Reise nach Reisebeginn seitens des Kunden abgebrochen, oder werden einzelne, ordnungsgemäß angebotene Leistungen oder Zusatzleistungen (z.B. Tickets oder Ausflüge) nicht in Anspruch genommen, so hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder anteilige Rückerstattung des Preises, sofern die Gründe dafür dem Kunden zuzurechnen sind (zum Beispiel vorzeitige Rückreise, Nichterscheinen zu Abfahrtsterminen, Nichtantritt von Zusatzleistungen, verlorenes Ticket, etc.).
7.3.   Relevante Termine, wie Abfahrtszeiten oder Treffpunkte, werden durch die Reiseleitung klar und hervorgehoben kommuniziert und sind für den Kunden verbindlich. Sollte durch ein Nichterscheinen des Kunden eine zusätzliche Beförderung oder Übernachtung nötig werden, so trägt der Kunde die Kosten hierfür selbst.
7.4.   Die Tourgold GmbH bemüht sich um eine Erstattung bei den Leistungsträgern für die ersparten Aufwendungen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt, oder behördliche oder gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.

 

8.     Rücktritt der Tourgold GmbH vom Reisevertrag vor Reisebeginn

8.1.   Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
8.1.1.    Die Tourgold GmbH kann bei Nichterreichen der festgesetzten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, sofern der Kunde bereits vor Abschluss des Reisevertrages über die festgelegte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittsfristen gemäß Punkt 8.1.2 dieser AGB informiert wurde. Grundsätzlich, soweit nicht anders angegeben, liegt die Mindestteilnehmerzahl bei 35 vollzahlenden Personen.
8.1.2.    Rücktrittsfristen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl:

20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen
7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen
48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen

8.1.3.    Die Tourgold GmbH ist verpflichtet, dem Kunden die Absage unverzüglich mitzuteilen, wenn feststeht dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Absagen können dem Kunden postalisch, per E-Mail, Telefon, SMS, Whatsapp oder Sprachnachricht mitgeteilt werden.
8.1.4.    Wird die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, so verliert die Tourgold GmbH den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Vom Kunden bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Absage der Reise rückzuerstatten.

8.2.   Rücktritt der Tourgold GmbH bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt
8.2.1.    Die Tourgold GmbH kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, oder höhere Gewalt, die Erfüllung des Vertrages nicht zulassen. Ein Rücktritt aus diesem Grund ist dem Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme der Umstände zu erklären.
8.2.2.    Durch den Rücktritt nach Punkt 8.2.1. dieser AGB verliert die Tourgold GmbH ihren Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Die Rückerstattung ist unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach der Rücktrittserklärung zu leisten.
8.2.3.    Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände liegen dann vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Tourgold GmbH unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
8.2.4.    Im Falle einer Kündigung wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen, wonach sowohl die Tourgold GmbH, als auch der Kunde aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, die die Reise erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen würde, den Reisevertrag kündigen können. Wird der Reisevertrag auf dieser Grundlage nach Beginn der Reise gekündigt, so finden § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Anfallende Mehrkosten für eine Rückbeförderung werden von den Parteien je zur Hälfte getragen. Weitere Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
8.2.5.    Für die Beurteilung, wann ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, sind die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für die Zielländer der Reisen, sowie der Länder, die auf dem direkten Weg dorthin durchfahren werden, maßgeblich (siehe https://www.auswaertiges-amt.de). Gegebenenfalls mögliche Umwege, um das gefährdete Land zu umfahren und dennoch die Destination zu erreichen, werden geprüft, sind von der Tourgold GmbH jedoch nicht garantiert.

 

9.     Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen – bei schwerer Störung der Reise

9.1.   Die Tourgold GmbH und deren Vertreter können den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde während der Reise trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass seine weitere Teilnahme für andere Kunden und/oder die Tourgold GmbH und deren Vertreter nicht mehr zumutbar ist / sind.
9.2.   Eine solche Sachlage ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde sich anderen Reisenden und/oder den Vertretern der Tourgold GmbH gegenüber beleidigend und/oder aggressiv verhält, und/oder an Bord eines eingesetzten Transportmittels Betäubungsmittel mitführt oder konsumiert oder stark alkoholisiert ist. Die Einschätzung darüber obliegt allein der Tourgold GmbH und deren Vertretern (z.B. Reiseleiter oder Busfahrer).
9.3.   Die Tourgold GmbH hat in diesem Fall weiterhin Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung, sofern sich nicht ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Verwertung der Reiseleistungen ergeben.
9.4.   Sollte ein von der Tourgold GmbH eingesetztes Hotel oder Busunternehmen aufgrund von wiederholten Störungen des Kunden und nach Abmahnung von seinem Hausrecht Gebrauch machen, und den Kunden des Hotels, oder des Busses verweisen, so behält die Tourgold GmbH den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung, sofern sich nicht ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Verwertung der Reiseleistungen ergeben.
9.5.   Schadensersatzansprüche seitens der Tourgold GmbH gegenüber des Reisenden bleiben hiervon unberührt.

 

10.     Obliegenheiten des Kunden / Reisemängel / Verjährung

10.1.  Reiseunterlagen, Erreichbarkeit und Mitreisende
10.1.1.    Der Kunde hat sämtliche von der Tourgold GmbH zur Verfügung gestellten Reiseunterlagen in elektronischer Form oder in Papierform während der Reise mitzuführen.
10.1.2.    Sollte der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von der Tourgold GmbH mitgeteilten Frist erhalten, so hat der Kunde die Tourgold GmbH darüber zu informieren.
10.1.3.    Soweit der Kunde durch eine ausdrückliche Erklärung die Haftung für Mitreisende übernimmt, so gilt diese Haftung auch für alle vertraglichen Verpflichtungen dieser Mitreisenden.
10.1.4.    Die Tourgold GmbH empfiehlt dem buchenden Kunden und allen mitreisenden Personen während der gesamten Reise das Mitführen eines Mobiltelefons, damit eine Erreichbarkeit gewährt ist. Eine Angabe der Mobiltelefonnummer ist bereits bei der Buchung der Reise möglich, kann aber auch beim Antritt der Reise bei der Reiseleitung angegeben werden.

10.2.   Reisemängel
10.2.1.    Der Kunde kann Abhilfe verlangen, sollte eine Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht werden. Der Kunde hat der Tourgold GmbH einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Sollte die Tourgold GmbH aufgrund einer fehlenden Anzeige durch den Kunden keine Abhilfe schaffen können, entfällt der Anspruch des Kunden auf Minderung nach § 651m BGB, sowie der Schadensersatz nach § 651n BGB.
10.2.2.    Reisemängel sind während der Reise bei einem Vertreter der Tourgold GmbH (Reiseleitung) anzuzeigen. Bei Reisen ohne Reiseleitung sind Reisemängel schnellstmöglich schriftlich, in Textform oder telefonisch bei der Tourgold GmbH oder bei einer in den Reiseunterlagen angegebenen Kontaktstelle (z.B. Notfallnummer) anzuzeigen. Bei Buchungen über einen Reisevermittler ist auch dort eine Mängelanzeige möglich.
10.2.3.    Bei Reisen mit Reiseleitung ist die Reiseleitung beauftragt, den Mangel nach Möglichkeit zu beseitigen.
10.2.4.    Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz anzuerkennen.
10.2.5.    Für die Dauer des Reisemangels mindert sich der Reisepreis gemäß § 651m BGB, sofern der Tourgold GmbH die Möglichkeit zur Abhilfe eingeräumt wurde (siehe Punkt 10.2.1. dieser AGB).
10.2.6.    Der Kunde hat der Tourgold GmbH und deren Vertretern eine angemessene Frist einzuräumen um den Mangel zu beseitigen. Sollte diese Frist ohne Abhilfe seitens der Tourgold GmbH verstreichen, so kann der Kunde nach § 651l BGB den Reisevertrag kündigen oder selbst Abhilfe schaffen und die Erstattung der dafür nötigen Aufwendungen verlangen.
Die für die Abhilfe eingesetzten Mittel müssen den im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Wird die Abhilfe verweigert, oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist.
10.2.7.    Für eine Kündigung in diesem Fall empfiehlt die Tourgold GmbH die Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail).
10.2.8.    Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Reisemängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10.2.9.    Die Tourgold GmbH und deren Vertreter können die Abhilfe verweigern, wenn dies unmöglich ist, oder einen im Vergleich zur Reiseleistung unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Es gilt § 651k Abs. 3-5 BGB.
10.2.10.  Die Tourgold GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Rückbeförderung und Ersatzleistungen, sowie mögliche Folgen konkret zu informieren und die Beistandspflicht nach § 651q BGB zu leisten.
10.2.11.  Hat der Kunde Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt, die den Beistand erforderlich machen, kann die Tourgold GmbH eine Erstattung der durch den Beistand entstandenen Aufwendungen verlangen, sofern diese tatsächlich entstanden und angemessen sind.

10.3.  Verjährung und Geltendmachung von Ansprüchen

10.3.1.    Ansprüche aufgrund von Reisemängeln nach § 651i BGB verjähren nach zwei Jahren, ausgenommen von Körperschäden. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag nach dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
10.3.2.    Ansprüche sind an die Tourgold GmbH, Hafengasse 14, 89073 Ulm, oder an den Reisevermittler zu stellen. Wir empfehlen, im Interesse des Kunden, dringend die schriftliche Form (Brief) oder die Textform (E-Mail).
10.3.3.    Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Kunde Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

 

11.     Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1.   Der Kunde wird von der Tourgold GmbH vor der Reiseanmeldung darüber unterrichtet, ob für das Reiseziel relevante Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften zu beachten sind. Staatsangehörige der Europäischen Union werden über die zuständigen behördlichen Stellen auf der Internetseite der Tourgold GmbH (www.tourgold.de) informiert. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
11.2.   Der Kunde ist selbst für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich. Der Kunde muss auch dafür Sorge tragen, dass sein Reisepass und/oder Personalausweis die für die Reise notwendige Gültigkeit besitzt, und er keine Zoll- oder Devisenvorschriften verletzt.
11.3.   Kann die Reise aufgrund fehlender persönlicher Voraussetzungen (z.B. Reisepass, Personalausweis, Visum, Impfung, Verstoß gegen Zoll- oder Devisenvorschriften) nicht angetreten werden, so liegt dies in der Verantwortung des Kunden. Es gilt Punkt 6 dieser AGB.

 

12.     Haftung

12.1.   Die vertragliche Haftung der Tourgold GmbH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden des Kunden weder grob fahrlässig, noch vorsätzlich herbeigeführt wurde, oder sofern die Tourgold GmbH für einen Schaden des Kunden allein aufgrund des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2.   Die Tourgold GmbH haftet nicht für Personenschäden, Sachschäden oder Leistungsbeeinträchtigungen bei vermittelten Zusatzleistungen (z.B. Eintrittstickets, Theater, Veranstaltungen etc.), sofern diese in der Reisebeschreibung und in den Reiseunterlagen ausdrücklich und erkennbar als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und vom Kunden separat ausgewählt wurden.
12.3.   Die Tourgold GmbH ist haftbar für Reiseleistungen, die die Beförderung des Kunden vom gebuchten Ausgangsort der Reise zum gebuchten Zielort betreffen, sowie für eventuelle Zwischenbeförderungen und Unterbringungen während der Reise, wenn und insofern für einen entstandenen Schaden des Kunden die Verletzung der Organisations-, Hinweis oder Aufklärungspflicht seitens der Tourgold GmbH ursächlich geworden ist.
12.4.   Gepäckstücke der Kunden sind mit einem Namensschild deutlich zu kennzeichnen. Wertsachen sind im Handgepäck mitzuführen. Im Falle eines Gepäckverlustes muss dieser umgehend dem Reiseleiter oder Busfahrer gemeldet werden. Bei Meldungen über verlorene Gepäckstücke nach Abschluss der Reise besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Die Tourgold GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

 

13.     Gerichtsstand und Streitbeilegung

13.1.   Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Klagen gegen juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, Kaufleuten oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben, wird als Gerichtstand Ulm vereinbart. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2.   Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse per Email oder über Internetseiten bereit. Die Tourgold GmbH ist weder verpflichtet, noch bereit, an einem solchen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

 

14.     Abtretung von Ansprüchen

Gerichtliche Ansprüche gegen die Tourgold GmbH können weder teilweise noch ganz auf Dritte übertragen oder abgetreten werden, soweit die Ansprüche nicht die Mitreisenden des Kunden betreffen, für die der Anspruch stellende Kunde die Verpflichtung übernommen hat (siehe Punkt 10.1.3. dieser AGB).

 

15.     Reiseschutz

Die Tourgold GmbH empfiehlt dem Kunden den Abschluss eines umfassenden Reiseschutzes, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Ferner wird der Abschluss einer Reisegepäckversicherung empfohlen.

 

16.     Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere Covid19)

16.1.   Die vereinbarten Reiseleistungen werden von der Tourgold GmbH und ihren Leistungsträgern stets nach Maßgabe und unter Einhaltung der zum Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Auflagen und Vorgaben erbracht. Mögliche Folgen von Auflagen und Vorgaben sind ein verändertes Frühstück im Hotel, Maskenpflicht, Testpflicht oder Personenbeschränkungen bei Sehenswürdigkeiten und Museen.
16.2.   Der Kunde erklärt sich bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen einverstanden, pandemiebedingte Beschränkungen und Regelungen der Tourgold GmbH und ihrer Leistungsträger zu beachten.
16.3.   Im Falle von auftretenden typischen Symptomen ist die Reiseleitung unverzüglich zu informieren.
16.4.   Mehrkosten aufgrund von Infektionen, und/oder einer gegebenenfalls anfallenden Quarantäne, hat der Kunde selbst zu tragen. Wir empfehlen den Abschluss einer in diesem Fall greifenden Reiseversicherung.


17.     Gültigkeit dieser AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die erste Auflage und auf dem Stand des 14. Mai 2021.

 

18.     Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Regelungslücke befinden, lässt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene, wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie den Punkt von vornherein bedacht hätten.

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Reiseveranstalter:

Tourgold GmbH
Hafengasse 14
89073 Ulm
Tel.: 0731/9380640
E-Mail: info@tourgold.de

Reisevermittler wie Reiseveranstalter.

Kontaktadresse für Mängelanzeige und Beistand wie Reiseveranstalter.

Stand: 14. Mai 2021